Prekäre Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft – ein Modell für die Gesamtgesellschaft?
Anfang Juli beschloss die Bundesregierung ein Reformpaket, das u.a. die Erhöhung der Dauer von erlaubten Befristungen vorsieht. Die Missstände des Wissenschaftssystems lassen grüßen.

Vor einigen Tagen beschloss die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz ein Reformpaket für Deutschland. Genauer gesagt, das hier abzurufende »Programm für Aufschwung und Beschäftigung«, das die Regierung als »faires Gesamtpaket« (S. 2) bezeichnet. Vieles, was in der Agenda steht, war erwartbar. Nachdem der vitale Bundeskanzler etwa bereits im Winter seinem Volk vorgeworfen hat, zu oft krank zu sein, indem er (hier) ganz ungezwungen gefragt hat, ob es »wirklich notwendig« sei, sich durchschnittlich drei Wochen den Luxus der Krankschreibung zu gönnen, sollte die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die »Pflicht«, das Attest bereits am ersten Tag einzureichen, nicht überraschen. (Dennoch laufen Patient/innen und Ärzt/innen Sturm gegen diese Pläne, weil sie dazu führen könnten, dass Menschen sich länger krankschreiben, weil die Praxen überlastet werden, weil dadurch das Infektionsrisiko steigt, weil … und weil…). Die umstrittenen Pläne hinsichtlich der Krankmeldung sollen den Arbeitsmarkt flexibilisieren, was im Klartext auch immer mitbedeutet, dass sie den Arbeitgeber/innen mehr Möglichkeit geben, Bedingungen zu schaffen, die Arbeitnehmer/innen das Leben und Arbeiten – sagen wir mal – herausfordernder machen.
Über die Krankschreibung möchte ich hier nicht sprechen (auch, weil diese Reformen keine wirklichen Änderungen mit sich bringen werden, denn sowohl jetzt als auch in Zukunft dürfen die Unternehmen im Großen und Ganzen selbst entscheiden, wann eine Krankmeldung eingereicht werden muss). Eine andere »Flexibilisierungsmaßnahme« beschäftigt – um nicht zu sagen »triggert« – mich deutlich mehr. Ebenfalls unter dem Titel »Arbeitsmarkt« findet sich das folgende Vorhaben
»Für bis zum 31.12.2030 eingestellte Arbeitnehmer ist eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48 Monaten und bei einer bis zu sechsmaligen Verlängerung möglich. Diesbezüglich wird auch eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber möglich sein.« (S. 4)
»Befristung«…wo und wann habe ich das schon mal gehört? Ach ja, in den letzten elf Jahren fortwährend in der Universität. Denn wie aus dem hier zugänglichen »Bericht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase (BuWiK)« des Ministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt hervorgeht, arbeitet fast das gesamte wissenschaftliche und künstlerische Personal in der frühen Karrierephase – damit sind v.a. akademische Beschäftigte unter 45 Jahren gemeint, die noch keine Professur haben – befristet. Dem BuWiK zufolge besitzen 96 % dieser Personen einen befristeten Vertrag, wobei 99,7 (!) % derjenigen befristet arbeiten, die ihre Doktorarbeit (noch) nicht geschrieben haben, und 90 % derjenigen, die das hinter sich haben. (vgl. [Konsortium BuWiK] 2025, S. 32)
Interessant sind auch die durchschnittlichen Laufzeiten der befristeten Verträge. Im Jahr 2019 – in diesem Jahr wurden offenbar das letzte Mal Zahlen erhoben – betrug die durchschnittliche Laufzeit derjenigen, die gerade promovieren, 29,6 Monate und derjenigen, die bereits promoviert sind, 34,3 Monate (vgl. S. 32). Im Klartext bedeutet das, dass Personen, die gerade ihren Hirnschmalz in ihren Doktortitel investieren, sich im Durchschnitt ca. 2 1/2 Jahre nicht um eine neue Stelle bemühen müssen. Diejenigen, die bereits diese Qualifizierungsstufe erklommen haben, können sich fast drei Jahre in Sicherheit wiegen. Diese Zahlen werden v.a. dann interessant, wenn man sie ins Verhältnis zu der durchschnittlichen Dauer der Anfertigung einer Doktorarbeit oder Habilitationsschrift setzt. Wie der Bericht und das für ihn verantwortliche Ministerium deutlich machen, dauert eine Promotion in den nicht-medizinischen bzw. -gesundheitswissenschaftlichen Fächern durchschnittlich fünf bis sechs Jahre (vgl. S. 154). Das heißt, selbst wenn ein/e junge/r Wissenschaftler/in das Glück hat, zwei Verträge über jeweils 2 1/2 Jahre zu bekommen (was oft genug nicht passiert), wird sie/er immer noch eine gewisse Zeit innerhalb ihrer Promotion überbrücken müssen.
Natürlich ist alles viel komplizierter – sowohl statistisch als auch im Hinblick auf die konkrete Einstellungspraxis. Manchmal werden die befristeten Verträge so abgestimmt, dass die Promovierenden sicher sein können, in der Zeit ihrer Promotion beschäftigt zu sein. Andererseits muss bedacht werden, dass Personen, die gerade an ihrer Doktorarbeit basteln und als wissenschaftliches Personal angestellt sind, bereits ein vollwertiges Studium hinter sich haben, dennoch »nur« eine Stelle, die ihnen keine Zukunftsperspektive bietet. Die Lage des bereits promovierten Personals ist in dieser Hinsicht noch krasser. Denn diese Forschenden haben nicht nur ein Studium hinter sich, sondern haben auch eine Arbeit geschrieben, die per Definition einen Forschungsbeitrag geleistet hat. Dennoch müssen sie sich in 90 % aller Fälle mit der Unsicherheit begnügen, die eine befristete Stelle notwendigerweise mit sich bringt.
Genau das ist der Punkt, um den es hier geht. Es sind nicht die Zahlen, die wichtig sind, sondern die Frage, wie ein Leben unter Befristung zu führen ist. Im Jahr 2022 haben die Wissenschaftler/innen Amrei Bahr, Kristin Eichhorn und Sebastian Kubon (2022) mit ihrem Buch ›#IchBinHanna. Prekäre Wissenschaft in Deutschland‹ einen Einblick in ein solches Leben gegeben. Sie machen deutlich, welch gravierende Folgen die ständige und flächendeckende Befristung hat. Die Darstellung der Autor/innen basiert auf Erfahrungen, die allem Anschein nach alle gemacht haben, die in einer frühen Karrierephase in der Wissenschaft arbeiteten. Auch aus meinen eigenen Gesprächen kann ich berichten, dass die in diesem Buch geschilderten Erfahrungen mit denen, die auch ich in der Universität gemacht habe, identisch sind. Für diejenigen, die diese Erfahrungen machten, hat der Ausdruck »Befristung« eine Konnotation angenommen wie »Brokkoli« für so manch ein Kind – ein Wort, das Angst und Wut aufkommen lässt.
Was ist eigentlich an der Befristung so schlecht? Schließlich mussten sich sogar Fußballtrainer wie Julian Nagelsmann, Jürgen Klopp oder Pep Guardiola mit befristeten Verträgen begnügen. Außerdem gehört die Befristung (z.B. im Rahmen des sog. Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, »WissZeitVG«) eben zum Wissenschaftssystem und muss auch zu ihm gehören, da sonst der »wissenschaftliche Nachwuchs« – so wurden ausgebildete und erwachsene Wissenschaftler/innen in der frühen Karrierephase bis vor kurzem ganz offiziell genannt – auf der Strecke bleibt. Die Idee hinter diesem Argument ist, dass es eben nur eine geringe Zahl an Stellen in der Wissenschaft gibt. Gäbe es zu viele unbefristet blockierte Stellen, würden zu wenige talentierte Hochschulabsolvent/innen nachziehen, d.h. eine Anstellung in der Wissenschaft finden. Die Folge wäre, dass sie ihr Talent der Wirtschaft oder dem akademischen Ausland zur Verfügung stellen würden. Diese Argumentation ist ein Strang des Flexibilisierungsarguments, das Politiker/innen und Leiter/innen von Wissenschaftsinstitutionen (etwa hier, auf S. 9) anführen. Warum jammert »der Nachwuchs« also?
Was wir hier vor uns haben, ist ein Konflikt zwischen einer prinzipiengeleiteten Vorstellung zur Struktur des Wissenschaftssystems einerseits und der Lebenswirklichkeit derjenigen, die zu einem großen Teil dieses System am Laufen halten, andererseits. Diesen Konflikt kann man auch in der Frage fassen, ob Kosten, die der befristet beschäftigte »Nachwuchs« für ein flexibles Wissenschaftssystem trägt, nicht zu hoch sind. Stellen wir eine kurze Übersicht dieser Kosten dar, die sich teilweise schon bei Bahr, Eichhorn und Kubon findet.
Befristung in der Wissenschaft bedeutet in der Regel nicht, dass man sich etwa innerhalb seiner Promotionszeit sicher sein kann, jedes Jahr einen neuen Ein-Jahres-Vertrag vorgelegt zu bekommen. In den meisten Fällen bedeutet es, dass man einen Ein-, Zwei- oder Drei-Jahres-Vertrag unterschreibt und nach drei Viertel der Vertragslaufzeit sich mit der Unsicherheit mit Blick darauf auseinandersetzen muss, was nach dieser »glorreichen« Zeit kommt, ob man die Wissenschaft verlassen muss, ob man sich bei der Arbeitsagentur melden muss usw. Und damit wir es uns nicht zu einfach machen, diese Unsicherheit betrifft bei weitem nicht nur die Jobaussichten.
Stellen wir uns vor, einer Promotionsstudentin ist das große Glück widerfahren, einen Drei-Jahres-Vertrag erhalten zu haben, der ihr die Möglichkeit gab, ihre Promotion mit Bestnote abzuschließen. Wie so viele hat sie jedoch keine Anschlussanstellung an ihrer Universität, die zufällig in ihrer Heimatstadt liegt, erhalten. Doch aufgrund ihrer makellosen Promotion hat sie eine Stelle als promovierte Wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer anderen Uni erhalten. Diese neue Uni ist allerdings 700 km entfernt und bei einer 38-Stunden-Woche sowie einer Präsenzpflicht von etwa 50 bis 70 % kommt ein tägliches Pendeln nicht in Frage. Die Möglichkeiten, die ihr bleiben, sind: eine Zweitwohnung bzw. WG in der Stadt zu finden, in der sie arbeitet, oder eben umzuziehen. Dieses Gedankenexperiment ist nicht sehr realistisch. Denn oftmals erhält man eine Anstellung in der Wissenschaft nach der Promotion nicht über drei Jahre, sondern über deutlich weniger. Und oftmals arbeiten Frauen in der Universität nicht 38 Stunden, sondern deutlich weniger. Und oftmals reicht ein Gehalt einer akademischen 50 % oder 75 %-Stelle gar nicht aus, um eine Zweitwohnung oder gar ein WG-Zimmer in München, Berlin oder Frankfurt zu mieten (eigentlich auch nicht in Marburg). Und oftmals können sich die betroffenen Personen keinesfalls sicher sein, dass es eine Anschlussanstellung auf der neuen Universität geben wird, sodass das ganze Spiel inklusive (oftmals gleichzeitiger) Arbeits- und Wohnungssuche, Umzug usw. wahrscheinlich von Vorne losgehen wird. Es ist fast schon die Regel, dass die Laufbahn von akademischen Kräften auch eine Geschichte ständiger Umzüge beinhaltet, die durch ständig neue Befristungen in anderen Städten aufgebaut wurde.
Erinnern wir uns noch einmal, über wen wir hier eigentlich sprechen. Es geht um Personen im Alter zwischen 25 und 45 Jahren. Und denken wir an den gerade beschriebenen Umstand, dass eine Befristung in sehr vielen Fällen auch mit einem jeweils bald anstehenden Wechsel des Wohnortes einhergeht. Und denken wir jetzt noch daran, dass einige Wissenschaftler/innen solch verrückte Hunde sind, dass sie in der genannten Lebensphase Familien gründen möchten. Es ist wohl eine massive Untertreibung zu sagen, dass die durch eine Befristung verursachte Unsicherheit mit Blick auf die Familienplanung, die Betroffenen vor Herausforderungen stellt. Falls Forschende tatsächlich eine Familie gründen, passiert es in der akademischen Welt öfter als anderswo, dass die Kinderbetreuung zur Sache der/des Partners/-in wird, da der andere Part eben hauptsächlich damit beschäftigt ist, zu pendeln (und wie so oft ist es dann die Frau, die zu Hause bleibt). Natürlich können sich in der Universität arbeitende Eltern Elternzeit nehmen. Dann wird ihre Stelle vertreten - ermöglicht durch einen befristeten Vertrag, der wiederum sehr oft dazu führt, dass die Elternzeitvertretung pendeln muss, nicht weiß, wie es nach der Vertretungszeit weitergeht usw.
Ist der oben angestellte Vergleich mit den Fußballtrainern eigentlich angemessen? Anders als im Falle der Trainer hängt die Weiterbeschäftigung der Forschenden kaum von ihren Leistungen ab. Als Wissenschaftler/in kann man Forschung auf höchstem Niveau betreiben, eine preisgekrönte Doktorarbeit geschrieben haben und Aufsätze in den Top-Fachzeitschriften veröffentlicht haben, und sich am Ende der Vertragslaufzeit in der Arbeitsagentur wiederfinden, weil weitere Gelder für die Forschung nicht bewilligt wurden. Tatsächlich ist es nicht unüblich, dass Forschende mit Bestnote promoviert haben, dann jedoch die Universität verlassen mussten, weil es keine Anschlussfinanzierung gab. »Forschen um des Forschens willen« klingt zwar schön, aber die Unsicherheit, die man kaum durch exzellente Leistungen beseitigen kann, wirkt nicht gerade motivierend. Aus diesem Grund können Befristungen – entgegen dem, was oftmals dargestellt wird – keine Leistungsanreize schaffen. Denn solche Anreize funktionieren nur dort, wo die Betroffenen die realistische Möglichkeit sehen, dass ihre Leistung auch entlohnt wird, und das kann man von dem (deutschen) Wissenschaftssystem nicht wirklich sagen.
Ein letzter Punkt. Der von dem für Forschung zuständigen Bundesministerium oben erwähnte Bericht BuWiK spricht von »Vollbeschäftigung« (2025, S. 34) unter den Promovierten. Und das Ministerium schreibt voller Stolz diese Zahl auf ihre Webseite (gleich neben den 92 %, die für die befristeten Beschäftigten stehen). Interessant sind aber auch einige weitere Zahlen, die BuWiK nennt. Zum Beispiel beträgt der Anteil der Promovierten, die sieben Jahre nach der Promotion im Wissenschaftssystem arbeiten, »nur 24%« (ebd.). Und ca. 35% derjenigen, die eine Promotion beginnen, verlassen die Universität zwei Jahre vor dem Abschluss. Natürlich sind die individuellen Gründe für das Ausscheiden vielfältig. Dennoch macht BuWiK klar: Es könne gezeigt werden,
»dass bei den Promovierten, deren letzter Arbeitsvertrag befristet war, 51 % die Wissenschaft verlassen haben. Bei denjenigen, bei denen der entsprechende Vertrag unbefristet war, verlassen hingegen nur 18% die Wissenschaft. Eine unbefristete Beschäftigung hängt somit deutlich mit dem Verbleib in der Wissenschaft zusammen (und umgekehrt).« (S. 35)
Der Bericht betont, dass diese Zahlen deskriptiv zu lesen sind. Und sie tragen zur gewünschten Flexibilisierung der Wissenschaft bei. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen sowie der soeben genannten Kosten drängt sich allerdings der Verdacht auf, dass es einen nicht unwesentlichen Anteil an Wissenschaftler/innen gibt, die die wissenschaftliche Arbeit opfern, um eine sichere Zukunft zu haben. Das Opfer tragen allerdings nicht nur sie, sondern auch der Wissenschaftsstandort Deutschland, insofern Talente verloren gehen.
Die Befristung in der Wissenschaft zeitigt noch weitere Aspekte. Doch bereits die aufgeführten Punkte sollten deutlich machen, dass sie sich in der Unsicherheit verdichten, die mehr als 90% der Forschenden durchleben, wenn sie eine Wissenschaftskarriere einschlagen. Genau das sind die Kosten der von den bisherigen Regierungen angestrebten Flexibilisierung des Wissenschaftssystems. Der Flexibilisierungsplan verspricht, dass diese Kosten aufgewogen werden durch eine starke Wissenschaft, die durch die Befristung neue Talente fördert. Genau wie die Wirtschaft brauchen Wissenschaft und die sie tragenden Talente jedoch Zeit und Planungssicherheit. Und im Lichte der soeben angeführten Aspekte ist nicht zu sehen, wie Verträge von durchschnittlich zwei bis drei Jahren, der Mangel an Perspektiven und die Frage, ob mein ICE nur so spät kommt, dass ich noch mein Seminar halten kann (Stichwort »Pendelei«), solche Talente fördern kann.
Kommen wir zurück zum Reformpaket der jetzigen Bundesregierung, das »Wachstum schaffen, Arbeitsplätze sichern und den Zusammenhalt in Deutschland stärken« (S. 2) soll. Wie am Beginn erläutert, sieht eine der 34 Reformen vor, die Dauer von sachgrundlosen Befristungen auf 48 Monate (d.h. vier Jahre) für den Bereich der Privatwirtschaft zu erhöhen, wobei innerhalb dieser vier Jahre sechs Mal eine Verlängerung ausgesprochen werden kann. Wie die geplanten Änderungen bei der Krankschreibung ist natürlich auch diese Reform nichts anderes als der Versuch, den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren – im Geiste verwandt mit den Flexibilisierungsvorhaben des Wissenschaftssystems.
An dieser Stelle ein interessanter Rekord. Wie das Statistische Bundesamt hier berichtet, wurden 2025 so wenige Kinder geboren wie noch nie im Nachkriegsdeutschland. Schlechte Nachrichten für Tino Chrupalla von der AfD, der etwa hier gefordert hat, mehr deutsche Kinder zu bekommen, um »aus eigener Kraft heraus« den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Zumindest in dieser Hinsicht scheint die aktuelle Bundesregierung gegen die Pläne der AfD vorzugehen. Denn wenn wir Lehren aus den gerade aufgeführten Kosten der Befristungen im Wissenschaftssystem, ziehen dürfen, dann wirkt eine Ausweitung von Befristungen nicht gerade motivierend auf die Familienplanung. Nicht nur in dieser Hinsicht begünstigt das Flexibilisierungsprogramm der Regierung den Fachkräftemangel. Es ist zu erwarten, dass sich die Pläne auch unter ausländischen Fachkräften rumsprechen. Neben dem Fremdenhass, der Situation der Bahn, und weiteren fragwürdigen Phänomenen, könnte die verschärfte Befristungssituation die Waage zuungunsten Deutschlands ausschlagen lassen. Wie dies zum wirtschaftlichen Aufschwung beitragen soll, ist genauso unklar wie der Sinn der Strategie, wettbewerbsfähige Unis zu schaffen durch prekäre Arbeitsbedingungen im Wissenschaftssystem.
Wenn die Regierung in ihrem Programm für den Aufschwung und Beschäftigung von Bürger/innen »Mitwirkung und Eigenverantwortung« (S. 2) fordert, dann bedeutet das im Falle der Befristung immer auch, Unsicherheit zu tolerieren. Unsicherheit natürlich nur auf der Seite der Arbeitnehmer/innen. Denn durch die geplanten Regelungen werden Arbeitgeber/innen mehr Handlungsspielraum im Hinblick auf das Personalwesen haben. Natürlich ist es für ein Unternehmen einfacher, auch nach 30, 36 oder 42 Monaten einen Arbeitsvertrag um weitere sechs Monate zu verlängern als sich auf eine unbefristete Einstellung festzulegen oder auf eine/n gute/n Mitarbeiter/in für immer zu verzichten. Für die Arbeitnehmer/innen bedeutet Flexibilisierung bzw. diese Art der Flexibilisierung andererseits nicht nur Unsicherheit in Bezug auf die zukünftige Jobsituation und Familienplanung – über die Rente haben wir übrigens noch gar nicht gesprochen –, sondern eben auch ganz praktische Dilemmata wie etwa die Fragen, ob man für zwei Jahre in eine weit entfernte Stadt ziehen sollte oder wie man eigentlich noch Zeit haben soll, die eigene Depression oder den Burnout zu behandeln, die durch die ständig erlebte Unsicherheit befördert werden.
Sicherlich wird das Flexibilisierungsvorhaben nicht die Zustände in der Gesamtgesellschaft herbeiführen, die wir in der Wissenschaft sehen. Doch im Lichte der aufgezeigten Belastungen, die durch die Befristungen entstehen, sollten wir schon kritisch nachfragen, ob die Bundesregierung die für Arbeitnehmer/innen und die Gesamtgesellschaft nachteiligen Effekte auf dem Schirm hat oder gar billigend in Kauf nimmt in der Hoffnung, dass das die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken wird.
Literatur und Lektürehinweise
[Konsortium BuWiK] (2025): BuWiK 2025. Bundesbericht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase. Bielefeld: wbv.
Eine Sammlung und Auswertung von statistischen Daten zur Beschäftigungssituation von Wissenschaftler/innen in einer frühen Karrierephase. Sehr ausführlich aber gut aufbereitet und mit nützlichen Zusammenfassungen.
Bahr, Amrei/Eichhorn, Kristin/Kubon, Sebastian (2022): #Ich bin Hanna: Prekäre Wissenschaft in Deutschland. Berlin: Suhrkamp.
Eine berühmte Kritik an der Beschäftigungssituation in der Wissenschaft. »#Ich bin Hanna« spielt auf eine Werbekampagne des Forschungsministeriums an, die für die flächendeckende Befristung in der Wissenschaft geworben hat. Nach einem Shitstorm epischen Ausmaßes wurde die Werbekampagne eingestellt. Diese Diskussion greifen die Autor/innen ebenfalls auf.


Kommentare